Käuferrichtline

Käuferrichtline

In der Käuferrichtlinie hinterlegt der Anbieter welche Daten im Rahmen des Check-Outs in einem Buchungsportal abgefragt werden. Eine Käuferrichtlinie kann beliebig vielen Buchungsportalen zugewiesen werden und ist auch nicht auf einen bestimmten Portaltyp beschränkt.

Folgende Abfragefelder stehen dem Anbieter zur Verfügung:

  • Vorname

  • Name

  • E-Mailadresse

  • Adresse

  • Geburtstag

  • Geschlecht

  • Firmenname

  • Telefon

Für alle Felder kann definiert werden ob das jeweilige Feld als verpflichtend, optional oder gar nicht abgefragt werden soll.

Für die Nutzung bestimmter Zahlarten, ist die Abfrage bestimmter Daten im Rahmen des Checkouts vorgeschrieben, werden diese nicht abgefragt, wird die Zahlart im Checkout ausgeblendet.

Darüber hinaus kann über die Käuferrichtlinie auch in Mindestalter für Buchungen über ein bestimmtes Buchungsportal vorgegeben werden. 

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